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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Das BEM soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und letztlich das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu sichern.
Das Berufsförderungswerk Leipzig besitzt langjährige Erfahrung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Durch unser Kerngeschäft in der beruflichen Rehabilitation verfügen wir über ein hohes Kompetenznetzwerk von dem Sie als Arbeitnehmer und auch als Arbeitgeber in der Zusammenarbeit mit uns profitieren können.