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Montag bis Donnerstag
8:00 bis 16:30 UhrFreitag
8:00 bis 13:00 UhrEine Elektrofachkraft darf auch ohne vollständige Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik
bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen.
Laut Handwerksordnung ist es Handwerksbetrieben erlaubt, auch Fremdgewerke auszuführen,
wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen. Aber auch
in Betrieben, die nicht zum Handwerk zählen, fallen z. B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und
im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2
(bisherige VBG 4) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. In beiden Fällen werden diese
Arbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“, der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
durchgeführt.
Die Inhalte der Ausbildung entsprechen dem DGUV Grundsatz 303-001.
Bestandteil der Qualifizierung ist eine 3-monatige betriebliche Lernphase in einem externen Unternehmen.
Voraussetzung für die Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ist nach
DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige
berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch
eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Für Nicht-Deutsch-Muttersprachler ist das Zertifikat B2 in Deutsch erforderlich.
Gesundheitliche Anforderungen
• Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände
• Feinmotorik der Hände und Finger
• Farbsehvermögen und räumliches Sehvermögen
Die Qualifizierung dauert insgesamt 9 Monate. Sie beinhaltet eine 3-monatige betriebliche Lernphase. Die Weiterbildung schließt mit einer internen Prüfung nach den Vorgaben des DGUV
Grundsatz 303-001 ab.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das bescheinigt, mit welchen Tätigkeiten
die Elektrofachkraft künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.
Berufsförderungswerk Leipzig
gemeinnützige GmbH
Georg-Schumann-Straße 148
04159 Leipzig
Alle aufgeführten Inhalte gelten für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde jeweils eine geschlechtsspezifische Bezeichnung gewählt.
Das Berufsförderungswerk Leipzig gemeinnützige GmbH verfügt über die bundesweite Anerkennung als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zudem wird den Forderungen laut AZAV sowie nach „DIN EN ISO 9001:2015“ entsprochen.