Steuerfachangestellter (m/w/d)

Berufsbild

Steuerfachangestellte unterstützen in ihrer Tätigkeit meist Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie kontieren zum Beispiel Buchungsvorgänge, erstellen Lohn und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen und bereiten die Jahresabschlüsse der Firmen vor. Eine weitere Aufgabe von Steuerfachangestellten ist die Prüfung von Steuerbescheiden der Mandanten. Ebenso sind sie an der Erstellung von Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen beteiligt.

 

Arbeitsmöglichkeiten finden Steuerfachangestellte zum Beispiel bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Außerdem bieten sich geeignete Tätigkeitsfelder in Steuerabteilungen von Unternehmen oder im Bereich der Managementberatung im Finanz- und Rechnungswesen an.

Inhalte der Umschulung

Alle Inhalte entsprechen dem gültigen Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter. Er ist z. B. auf berufenet.arbeitsagentur.de einsehbar.


Die Qualifizierung erfolgt individualisiert in modularer und dualer Form. Neben der Vermittlung fachtheoretischer Inhalte durch qualifizierte Ausbilder sind bei der fachpraktischen Ausbildung Unternehmenskooperationen von besonderer Bedeutung. 

Zugangsvoraussetzungen

  • für Nicht-Muttersprachler ist das Zertifikat C1 in Deutsch empfohlen
  • zur Abklärung der beruflichen Eignung empfehlen wir im Vorfeld ein Reha-Assessment (Berufsfindung/Arbeitserprobung)
  • des weiteren gelten die Regelungen der Steuerberaterkammer Sachsen zur Zulassung für die Umschulung

Reha-Assessment (Berufsfindung/ Arbeitserprobung)

Um den Beruf erlernen und erfolgreich ausüben zu können, wird Folgendes in einer Berufsfindung/Arbeitserprobung abgeklärt:

  • Kenntnisstand eines guten Realschulabschlusses
  • Eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung oder eine mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einem kaufmännischen Beruf oder ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Teilstudium (mind. 4 Semester mit den entsprechenden Nachweisen) sind geforderte Voraussetzungen der Steuerberaterkammer Sachsen. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer sich auf andere Weise, insbesondere durch einen qualifizierten Schulabschluss und eine hinreichende praktische Tätigkeit im kaufmännischen Bereich, qualifiziert hat. Individuelle Abklärungen bei abweichenden Qualifikationen sind auf Anfrage bei der Steuerberaterkammer Sachsen möglich.
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen sowie am Umgang mit Zahlen
  • analytisches Denkvermögen, zuverlässige Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen

Dauer, Abschluss

  • 24 Monate, Vollzeitausbildung
  • Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Maßnahmezeiten

  • Montag bis Donnerstag: 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • Freitag: 07:45 Uhr bis 12:00 Uhr

Einstieg in den Beruf

Im BFW Leipzig ist die Umschulung arbeitsmarktorientiert ausgerichtet und bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist die dauerhafte Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Der Rehabilitationsprozess wird durch einen Personalberater begleitet und gesteuert. Während der Qualifizierung werden die Teilnehmer bei der Suche und dem Aufbau von Kontakten zu potentiellen Arbeitgebern unterstützt.

 

Dem Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung entspricht das BFW Leipzig durch seine bedarfsgerechte pädagogische, medizinische, psychologische und soziale sowie vermittlungsfördernde Unterstützung 

Alle aufgeführten Inhalte gelten für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde jeweils eine geschlechtsspezifische Bezeichnung gewählt.

Beratung

Corinna Schulze

Corinna Schulze

Unternehmensentwicklung

Steffen Gonsior

Steffen Gonsior

Marketing

Nächster Starttermin

21. Januar 2025

Infomaterial

Download des Berufsbildes

Nützliche Links

Hinweise

Bildungsgutschein

Dieses Angebot ist für Bildungsgutschein zertifiziert. Interessenten melden sich bitte für ein Vorgespräch unter
Tel. 0341. 91 75 – 306.

CERTQUA zertifiziert

Das Berufsförderungswerk Leipzig gemeinnützige GmbH verfügt über die bundesweite Anerkennung als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zudem wird den Forderungen laut AZAV sowie nach „DIN EN ISO 9001:2015“ entsprochen.

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