Case Management für Krankenkassenversicherte

Für wen ist das Angebot konzipiert?

Versicherte von Krankenkassen, die aus gesundheitlichen Gründen seit geraumer Zeit arbeitsunfähig sind und voraussichtlich nicht mehr leidensgerecht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausüben können, haben im Rahmen von Kooperationsprojekten die Möglichkeit einer Beratung und Begleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufsförderungswerkes Leipzig.

Für wen ist das Angebot konzipiert?

Alle Krankenkassenversicherte der AOK Plus, Siemens BKK und der BKK mobil, die aus gesundheitlichen Gründen seit geraumer Zeit arbeitsunfähig sind und voraussichtlich nicht mehr leidensgerecht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausüben können, haben im Rahmen von Kooperationsprojekten die Möglichkeit einer Beratung und Begleitung durch Mitarbeiter des Berufsförderungswerkes Leipzig.

Das Angebot passt zu Ihnen, wenn...

  • Sie bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sind: BKK Mobil und SBK Siemens-Betriebskrankenkasse (andere Krankenkassen auf Anfrage)
  • Sie länger arbeitsunfähig sind und/oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen haben
  • Sie voraussichtlich Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können
  • Sie Krankengeld beziehen

Ziele

  • Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses oder
  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder
  • Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung

Was beinhaltet das Case-Management?

  • Beratungsgespräch
  • Analyse der aktuellen Situation der Versicherten und des bisherigen beruflichen Werdegangs
  • Informationen zur beruflichen Rehabilitation
  • Aufzeigen der weiteren Schritte, ggf. Klärung des zuständigen Reha-Trägers

Zusätzliche optionale Angebote in Absprache mit der Krankenkasse:

  • Unterstützung beim Beantragen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Gespräch mit dem Arbeitgeber zu Möglichkeiten einer innerbetrieblichen Umsetzung

Über das Ergebnis des Case Managements werden die Krankenkassen mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen zeitnah schriftlich informiert.

Zuweisung

  • Eine Zuweisung erfolgt durch den Kundenberater Krankengeld 
  • Versicherte können auch  selbstständig auf Krankenkassenmitarbeiter zugehen.

Alle aufgeführten Inhalte gelten für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde nur jeweils eine Berufsbezeichnung gewählt.

Ansprechpartnerinnen

Cathrin Metzing

Case Management

Portrait von Brit Loris

Brit Loris

Case Management

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Arbeitsplatzerhalt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der DRV Knappschaft-Bahn-See.

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