Hausordnung BFW Leipzig

Inhaltsverzeichnis

Aufenthalt für Gäste

Ihre Gäste sind uns herzlich willkommen. Der Zutritt für Gäste kann ausschließlich über den Haupteingang am Empfang erfolgen. Melden Sie Ihre Gäste für die Dauer des Aufenthaltes am Empfang an. Hier erhält jeder Gast einen Gästeausweis. Auch das Verlassen des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang. Der Gästeausweis ist durch den Gast persönlich am Empfang wieder abzugeben.

Regelungen bei Internatsunterbringung

Internatszimmer

In Abstimmung mit Ihrem Leistungsträger stellt Ihnen das Berufsförderungswerk Leipzig ein Internatszimmer zur Verfügung, wobei kein Nutzungs- oder Wohnrecht wie bei einem Mietverhältnis besteht. Demnach ist es Ihnen nicht gestattet, das BFW Leipzig als Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden.

 

Die Vergabe der Internatszimmer erfolgt nach Verfügbarkeit durch den Empfang.
Sie haben keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Zimmers.

Ein Zimmerwechsel, der auf eigenen Wunsch hin erfolgt, ist mit einem Kostenbeitrag in Höhe von 30,00€ verbunden.

 

Vor dem Bezug des Zimmers erhalten Sie vom Internatsdienst eine Inventarliste/Übergabeprotokoll. Bitte überzeugen Sie sich bei der Übernahme des Zimmers von dessen ordnungsgemäßem Zustand und der Vollständigkeit des Inventars. Sie bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift. Festgestellte Mängel bitten wir umgehend anzuzeigen.

 

Veränderungen im Zimmer sind grundsätzlich nicht gestattet (z. B. Umstellen von Möbeln, Austausch von
Bildern). Ebenso ist das Bekleben von Türen, Tür- und Fensterrahmen, Einrichtungsgegenständen und Wänden nicht gestattet. Sofern Sie Plakate u. ä. an Wände anbringen wollen benutzen Sie bitte ausschließlich Pinn-Nadeln.

 

Mit Beendigung Ihrer Ausbildung am BFW Leipzig endet auch Ihr Aufenthalt im Internat. An diesem Tag müssen Sie Ihr Internatszimmer verlassen. Der ursprüngliche Zustand des Zimmers ist wiederherzustellen.

 

Sofern das Internatszimmer am letzten Tag Ihres Aufenthaltes von Ihnen nicht beräumt und an die Mitarbeitende des Internatsdienstes/Housekeeping übergeben ist, behält sich das BFW Leipzig vor, das Internatszimmer für Sie kostenpflichtig zu beräumen. Die Kosten hierfür betragen 50,00€ zzgl.  Verwaltungsgebühr. 

 

Gleiches gilt bei einer Unterbrechung Ihres Aufenthaltes im Internat von über vier Wochen Dauer, z. B. während Ihrer „Betrieblichen Lernphase“. Beachten Sie bitte hierzu die Informationen des Internatsdienstes, welche Sie zeitnah erhalten.

 

Sollten Sie aufgrund von Krankheit (länger als vier Wochen) selbst verhindert sein, das Zimmer zu räumen, so unterstützen Sie hierbei die Mitarbeitende des  Internatsdienstes/Housekeeping. Beauftragen Sie andere Personen mit dem Ausräumen und der Übergabe des Zimmers, so ist hierfür eine schriftliche Vollmacht notwendig.

 

In jedem Fall führen Beschädigungen, Verluste und über das Normalmaß hinausgehende Verschmutzungen,
die im Zimmer festgestellt werden, zu Regressansprüchen.
Es wird erwartet, dass bei der Nutzung des Internatszimmers die Sorgfaltspflicht erfüllt wird. 

 

Bei Verlassen des Internatszimmers ist grundsätzlich das Fenster zu schließen, elektrische Geräte auszuschalten und die Heizleistung zu reduzieren. Bitte beachten Sie die als Anlage beigefügten Informationen und Tipps zum richtigen Heizen und Lüften.

 

Die Mitarbeitenden des BFW Leipzig respektieren Ihre Privatsphäre, sind aber berechtigt das Zimmer zu betreten, soweit dies aus technischen, organisatorischen und Sicherheitsgründen notwendig oder für Ihre Betreuung erforderlich ist.

 

Wenn Sie für Ihre Gäste Unterkunft und Verpflegung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Empfang.

 

Für Kinder bis 12 Jahre ist eine Aufbettung möglich. Diese ist im Vorfeld am Empfang zu reservieren.

 

Der Empfang von Gästen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag:  16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage:  10:00 Uhr bis 22:00 Uhr

 

Eine Überlassung des Internatszimmers an Dritte und die Nutzung des Zimmers für gewerbliche Zwecke ist verboten.

 

Ihre Verantwortung für das Zimmer und das Mobiliar endet mit Übergabe an die Mitarbeitenden des
Housekeeping/Internatsdienstes.

Krankheit – Arbeitsunfähigkeit/Aufenthalt im Internat

Wenn Sie im Internat untergebracht sind, sind Sie verpflichtet, sobald Sie krankheitsbedingt nicht am Unterricht oder der betrieblichen Lernphase teilnehmen kann, sich spätestens 7:30 Uhr beim Medizinischen Dienst des Hauses zu melden. Das gilt auch dann, wenn später am Tag – mit oder ohne Termin – ein externer Arzt zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit aufgesucht wird.

 

 

Auch wenn Sie andere Leistungen des Medizinischen Dienstes in Anspruch nehmen wollen, z. B. Verbandswechsel o. ä. und absehbar ist, dass Sie nicht pünktlich zur Teilnehmererfassung durch die Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend sein können, sind Sie verpflichtet, sich bis 07:30 Uhr beim Medizinischen Dienst zu melden. Ihre Anwesenheit wird dann durch den Medizinischen Dienst erfasst.

 

 

Werden Sie bei Erkrankung mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mehr als drei Tage von der Ausbildung (Unterricht, auch Absolvierung betriebliche Lernphase) befreit, so haben Sie zum Zweck der Genesung für den in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitraum das Internat zu verlassen.

 

 

Ein Verbleib im Internat im Falle einer Erkrankung ist nur dann möglich, wenn Ihnen nach Vorstellung beim Medizinischen Dienst des BFW Leipzig eine Reiseunfähigkeit attestiert wird.

Transponder

Am Empfang wird Ihnen bei der Übergabe des Internatszimmers ein Transponder gegen Unterschrift ausgehändigt. Mit dem Transponder können neben der Internatszimmertür auch die Türen zu den kleinen Teeküchen geöffnet werden.

 

 

Bitte beachten Sie, dass bei festgelegten Heimfahrten und Wochenendheimfahrten der Transponder deaktiviert wird, d. h., Sie können Ihr Zimmer weder verschließen noch aufschließen.

 

 

Der Transponder ist immer dann am Empfang abzugeben, wenn Sie Ihr Internatszimmer beräumen, wenn Sie ausziehen müssen, so z.B. zur Betrieblichen Lernphase und bei Beendigung der Ausbildung. 

Ansonsten bleibt der auf Ihr Internatszimmer und Ihre Zutrittsberechtigungen programmierte Transponder während der gesamten Zeit Ihrer Ausbildung/Ihres Internatsaufenthaltes in Ihrem Besitz.

 

Der Transponder wird von den Mitarbeitenden des Empfangs zum Zweck des Aufbewahrens/Hinterlegung nicht entgegengenommen.

 

 

Bitte achten Sie auf sorgsamen Umgang mit dem Transponder. Bei Verlust wenden Sie sich bitte umgehend an den Empfang. Der Transponder kann dann deaktiviert werden.

 

 

Der Transponder bleibt Eigentum des Berufsförderungswerkes. Er ist mit Beendigung der Ausbildung am Empfang abzugeben. Bei Nichtabgabe des Transponders sowie bei Verlust wird seitens des Berufsförderungswerkes Schadensersatz in Höhe von 75,00 € zzgl. Bearbeitungsgebühr erhoben.

Aufenthalt bei Pendlerstatus

Wenn Sie nicht im Internat untergebracht sind, gelten Sie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie an Unterrichtstagen ab 18:00 Uhr als Gast. Für diesen Zeitraum melden Sie bitte Ihren Aufenthalt im BFW Leipzig ebenfalls am Empfang an. Sie erhalten dann einen Gästeausweis, den Sie bei Verlassen des Hauses dort wieder abgeben.

BFW-Teilnehmerausweis

Für die Dauer Ihrer Maßnahme erhalten Sie einen BFW-Teilnehmerausweis. Sie legitimieren sich hiermit für Ihren Aufenthalt und auch für die Inanspruchnahme von Leistungen des BFW Leipzig. Bitte tragen Sie den Teilnehmerausweis immer bei sich, damit Sie sich auf Verlangen ausweisen können. Ohne gültigen Ausweis werden Ihnen bestimmte Leistungen des BFW Leipzig, so z. B. die Teilnahme an der Essenversorgung u. a. m., verwehrt. 

 

 

Pendler können mit Ihrem Teilnehmerausweis die Tür zum Haus 2, die Tür vom Parkdeck zum Haus 3 und die Schranke zur Tiefgarage öffnen.

 

 

Teilnehmende im Internat können zusätzlich mit ihrem Teilnehmerausweis die Glastür im Flurbereich/Haus 3, die Außentür zum Freizeitbereich und die Außentür zum Grillplatz öffnen.

Teilnehmerausweis/Essensversorgung

Beim Betreten des Casinos zur Essenversorgung zeigen Sie den BFW- Teilnehmerausweis den Mitarbeitenden am Casinoeingang unaufgefordert vor.

 

Für den Fall, dass Sie einmal den Teilnehmerausweis vergessen haben und Sie dennoch an der Essenversorgung teilnehmen möchten, gilt folgende Festlegung:

Wenn Sie im Internat untergebracht sind, können Sie sich am Empfang einen zeitlich befristeten Ersatzausweis (bis max. zur nächsten Heimfahrt) ausstellen lassen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

Wenn Sie nicht im Internat untergebracht sind, besteht die Möglichkeit, am Empfang eine Essenmarke zum Preis von 3,00 € zu erwerben.

Teilnehmerausweis/Leistungen

Für Leistungen des BFW Leipzig, die Sie am Empfang erwerben, so z. B. der Buchung eines Gäste- oder Internatszimmers, ist erforderlich, dass Sie Ihren BFW- Teilnehmerausweis vorzeigen.

 

Auch die Aushändigung von Postsendungen erfolgt nur gegen Vorlage des Teilnehmerausweises.

Teilnehmerausweis/Schadensersatz

Der Verlust des Teilnehmerausweises ist den Mitarbeitenden des Internatsdienstes/Empfangs umgehend
anzuzeigen, um eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte auszuschließen und Schaden vom BFW Leipzig abzuwenden.

 

 

Bei Verlust oder Beschädigung des BFW-Teilnehmerausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.

 

Der Teilnehmerausweis bleibt Eigentum des BFW Leipzig und ist nach Beendigung der Ausbildung am Empfang, Haus 3, wieder abzugeben.

 

Die Überlassung des Teilnehmerausweises an Dritte ist verboten.

Betriebliche Lernphase

Für die Zeit Ihrer betrieblichen Lernphase müssen Sie, sofern sie länger als vier Wochen dauert, Ihr Zimmer im Internat räumen und übergeben.
Alle Teilnehmenden mit Internatsunterbringung erhalten vor Beginn ihrer betrieblichen Lernphase eine
schriftliche Information zur Zimmerübergabe.

 

 

Wenn Sie im Internat untergebracht sich und ihre betriebliche Lernphase in Leipzig absolvieren, können während dieser Zeit im Internat verbleiben. Dies ist jedoch im Vorfeld über Ihre Ansprechperson im Reha-Management dem Internatsdienst und Empfang mitzuteilen.

Daten/Datenschutz

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen aus Datenschutzgründen von den Mitarbeitenden des BFW Leipzig Auskünfte über andere Teilnehmende, z. B. deren Zimmernummern, Telefonnummern u. a. nicht erteilt werden.

 

Änderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Name, Wohnanschrift, teilen Sie bitte Ihrer Ansprechperson im Reha-Management mit.

Drogen/Alkohol

Drogen, illegal

Der Umgang mit illegalen Drogen stellt ein maßnahmewidriges Verhalten dar und verstößt gegen die  Bildungsinhalte des Berufsförderungswerkes sowie gegen die Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation.
Während der gesamten Maßnahme wird daher in Absprache mit den Leistungsträgern Abstinenz von illegalen Drogen verlangt.

 

 

Auf dem Gelände des BFW Leipzig besteht sowohl während der Ausbildungszeiten am Ausbildungsplatz als auch während der ausbildungsfreien Zeit im Internats- und Freizeitbereich ein umfassendes Drogenverbot.

 

 

Jeglicher Umgang mit Betäubungsmitteln i. S. d. § 1 BtMG i. V. m. Anlagen 1 bis 111 § 1 Abs. 1 BtMG, insbesondere der Besitz, die Aufbewahrung, die Einnahme und/oder der Handel mit illegalen Drogen führt zum sofortigen Hausverbot, einem Abbruch der Maßnahme durch den Leistungsträger und strafrechtlicher Verfolgung.

 

 

Bei begründetem Verdacht der Einnahme illegaler Drogen können geeignete Tests durch den Medizinischen Dienst des BFW Leipzig durchgeführt werden. Eine Verweigerung der Teilnahme an einem Drogentest wird wie ein positives Testergebnis gewertet und führt zum Hausverbot und Abbruch der Maßnahme.

Cannabis

Der Konsum und Anbau von Cannabis ist im gesamten Betriebsgelände untersagt. Ausgenommen davon
ist der persönliche therapeutische Gebrauch auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung für Internatsbewohnende in ihrem eigenen Zimmer, allerdings nur dann, wenn die Einnahme nicht in Form eines Verdampfers erfolgt. Eine Kopie der ärztlichen Verordnung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

 

 

Bei begründetem Verdacht auf missbräuchlichen Konsum behält sich das BFW Leipzig vor, einen Drogentest durchzuführen (siehe auch Ausbildungsordnung BFW Leipzig bzw. Maßnahmeordnung BTZ am BFW Leipzig). Ein positives Ergebnis führt zum Verweis vom Betriebsgelände und wird ggf. als unentschuldigtes Fehlen dokumentiert. Eine Verweigerung der Teilnahme wird als positives Testergebnis gewertet.

 

 

Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass der Konsum von Cannabis im Umkreis von 100 Metern von Minderjährigen (die auch zum Kreis der Teilnehmenden am BFW zählen) gesetzlich untersagt ist.

Alkohol

Der Konsum von Alkohol ist vor und während der Unterrichtszeit sowie in den Unterrichtspausen untersagt. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird eine Teilnahme am Unterricht verwehrt, es erfolgt eine Mitteilung an den Leistungsträger und der Tag wird wie „unentschuldigtes Fernbleiben“ gewertet. Das heißt, Sie erhalten für diesen Tag kein Übergangsgeld.

 

 

Bei begründetem Verdacht behält sich das BFW Leipzig vor, einen Alkoholtest durchzuführen (siehe auch Ausbildungsordnung BFW Leipzig). Eine Verweigerung der Teilnahme an einem Alkoholtest wird auch hier wie ein positives Testergebnis gewertet und führt zum Abbruch der Ausbildungsmaßnahme.

 

 

Der Genuss von Alkohol während der Freizeit im BFW Leipzig wird nur soweit toleriert, wie hierdurch Ruhe und Ordnung im Internat nicht gestört und Personen sowie die Teilnahme an der Ausbildung am Folgetag nicht gefährdet werden.

Elektrogeräte

Aus Gründen des Brandschutzes ist das Betreiben von kälte- und wärmeerzeugenden elektrischen Geräten w. z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Kochplatten, Heizlüftern, Heizkissen, Bügeleisen und Klimageräten in den Internatszimmern nicht gestattet.

 

 

Ebenso ist das Aufladen von Akkus von z. B. E-Fahrrädern, E-Rollern, Mopeds oder anderen Fahrzeugen in den Räumen des Internates aus Gründen des Brandschutzes untersagt.

 

 

Bitte denken Sie daran, dass auch von anderen elektrischen Geräten Gefahren ausgehen können.

 

Zum Bügeln Ihrer Wäsche haben wir für Sie einen Bügelraum im Internatsbereich eingerichtet (siehe Informationen
v. A bis Z). Wasserkocher und Kaffeemaschinen können Sie in den Teeküchen im Internatsbereich abstellen und betreiben.

Fahrräder

In der Tiefgarage stehen 16 verschließbare Fahrradboxen zur Verfügung. Nach Abschluss einer Mietvereinbarung mit dem BFW Leipzig können Sie die Fahrradbox für die Aufbewahrung Ihres Fahrrades/E-Rollers nutzen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Internatsdienst.
Darüber hinaus können Sie Ihr Fahrrad bzw. Ihren E-Roller an den hierfür eingerichteten Fahrradständern vor dem Haus 2 abstellen.

 

 

Es ist nicht gestattet, Fahrräder/E-Roller an anderen als den hierfür ausgewiesenen Stellen anzuschließen oder im Gebäude aufzubewahren. Fahrräder/E-Roller, die unsachgemäß auf dem Gelände des BFW Leipzig abgestellt werden, können durch die Mitarbeitenden des technischen Hausdienstes entfernt werden.

Fernsehen und Rundfunk

In den Zimmern des Internates sind Anschlüsse für den Rundfunk- und Fernsehempfang vorhanden, Sie
benötigen dafür einen DVB-T oder DVB-T2 fähigen Fernseher. Sie befinden sich i. d. R. hinter dem Sideboard. Bei auftretenden Empfangsproblemen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des  Internatsdienstes/Housekeepings.

Gewalt/Rücksichtnahme/Toleranz

Das BFW Leipzig bekennt sich zu den Prinzipien der Gewaltfreiheit, der gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz. Deshalb führt die Anwendung von verbaler und/oder körperlicher Gewalt grundsätzlich zum Abbruch der Maßnahme.

 

 

Diskriminierende Verhaltensweisen und/oder Äußerungen werden im BFW Leipzig nicht toleriert. Hierzu
zählen Äußerungen menschenverachtender, politisch-extremistischer, gewaltverherrlichender,
terroristischer, rassistischer, sittenwidriger, sexistischer, obszöner und respektloser Inhalte gegenüber anderen Personen oder die Verbreitung von Materialien solchen Inhalts.

 

 

Das Tragen von Kleidung, deren Symbolik eine extremistische oder antidemokratische Gesinnung ausdrückt ist auf dem Gelände des BFW Leipzig verboten, da sie geeignet ist, den Betriebsablauf zu stören und das Ansehen des Berufsförderungswerkes zu beschädigen. Dies gilt auch, wenn die Symbolik keinen Straftatbestand erfüllt bzw. in der extremistischen Szene versteckt oder offen symbol- oder bekenntnishaften Charakter hat.

Haftung/Versicherung

Ihr persönliches Eigentum unterliegt keinem Versicherungsschutz durch das BFW Leipzig. Dies gilt auch bei Einbruch/Diebstahl oder Schäden durch Dritte. Wir empfehlen Ihnen, keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände im Zimmer aufzubewahren. Für kleinere Geldbeträge und Wertsachen nutzen Sie
bitte den Schranksafe. Bitte beachten Sie:

 

 

Der Versicherungsschutz für Ihr persönliches Eigentum liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Verursachen Sie Schäden am Eigentum des BFW Leipzig, sind Sie dafür haftbar und tragen die Schadenskosten. Wir empfehlen Ihnen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 

Sie sind verpflichtet, alle Schäden am Eigentum des BFW oder Verluste desselben umgehend dem
Internatsdienst/Empfang anzuzeigen.

 

Nehmen Sie an Freizeitaktivitäten teil, die vom BFW Leipzig angeboten und durchgeführt werden, sind Sie bei einem Unfall durch das BFW Leipzig nicht versichert. Auch hier liegt Ihre persönliche Absicherung ausschließlich in Ihrer Verantwortung.

Hausrecht

Das Hausrecht im Berufsförderungswerk wird durch den Geschäftsführer wahrgenommen, der diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Mitarbeitenden überträgt.

 

Wir bitten daher, die Mitarbeitenden in ihren Bemühungen hierbei zu unterstützen und ihren Anweisungen Folge zu leisten

Heimfahrten

Eine Übersicht zu den geplanten Heimfahrten und Wochenendheimfahrten erhalten Sie am Empfang.

 

 

Während festgelegter Heimfahrten ist eine Unterbringung im Internat nicht möglich. Ausnahmen hiervon bedürfen einer Genehmigung durch die Geschäftsführung. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Ansprechperson im Reha-Management. In einem solchen Fall gelten dann bzgl. der Verpflegung und Betreuung gesonderte Regelungen.

 

 

Während der dreiwöchigen Heimfahrt im Sommer werden die Internatszimmer grundgereinigt und notwendige Wartungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt. Aus diesem Grund kann es erforderlich
werden, dass Sie für diesen Zeitraum alle Privatsachen aus Ihrem Zimmer entfernen müssen.

 

Informationen

Das BFW Leipzig trägt Sorge dafür, dass Sie wichtige Informationen, die das Berufsförderungswerk betreffen, erhalten können. So finden Sie Informationen zu aktuellen Themen, Freizeitangeboten u. a. an den Info-Monitoren im Haus 3. Informationen, die das Internat betreffen, werden durch das Housekeeping bzw. den Internatsdienst u. a. auch in die Zimmer gelegt oder in den Aufzügen und am Empfangsbereich veröffentlicht.

Jalousien

Ihr Internatszimmer ist mit einer elektrischen Außenjalousie ausgestattet, welche über die Schalter am Eingangsbereich bedient werden kann. Aus Sicherheitsgründen bewegen sich alle Jalousien des Gebäudes auch ab einer bestimmten Windstärke automatisch nach oben. Bitte schließen Sie bei Verlassen des Zimmers immer das Fenster, da im Falle eines Unwetters, z. B. bei Gewitter, die Jalousie dann keinen Regenschutz bietet.

Kinder im BFW Leipzig

Das Berufsförderungswerk Leipzig ist kinderfreundlich. Für Alleinerziehende, die ihre Ausbildung nicht am Wohnort, sondern hier in Leipzig absolvieren möchten, stehen im Internat modern ausgestattete Wohneinheiten zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson im Reha-Management.

Lagerung/Verwahrung

Das BFW Leipzig übernimmt für private Gegenstände keine Haftung.

 

Das Berufsförderungswerk ist berechtigt, liegen gelassene Privatgegenstände aus den Zimmern zu räumen und einzulagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt maximal drei Monate nach Beendigung der Ausbildung. 
Auch wird für die Vollständigkeit und den Zustand der verwahrten Privatgegenstände keine Haftung übernommen. Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf Ihre Kosten entsorgt.

Lautstärke/Nachtruhe

Achten Sie bitte zu jeder Zeit auf die Einhaltung angemessener Lautstärke, insbesondere beim Betrieb von Fernsehgeräten und Musikanlagen. Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke so zu regulieren, dass andere Mitbewohnende in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

 

Das Spielen von Musikinstrumenten, die Durchführung von Partys und anderen geselligen Zusammenkünften ist Ihnen im gesamten Internatsbereich nicht gestattet. Für diese Aktivitäten stehen Ihnen Freizeiträume zur Verfügung.

 

Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so wenden Sie sich bitte an den Internatsdienst/Empfang.

Notfälle

In Notfällen können Sie von Ihrem Zimmertelefon aus folgende Dienste erreichen:

 

Empfang                       Tel. 262, 260
Internatsdienst           Tel. 123, 122
Med. Dienst BFW       Tel. 322, 323

 

Wenn Sie die Polizei oder die Feuerwehr/Rettungsdienst alarmieren, informieren Sie bitte zusätzlich immer auch den Empfang/Internatsdienst.

Parkordnung

Auf dem Gelände des BFW Leipzig gelten die Straßenverkehrsordnung und die nachfolgenden Parkregelungen des Berufsförderungswerkes.

 

 

Die Benutzung der Parkplätze ist für Sie kostenfrei und geschieht auf eigene Gefahr. Seitens des Berufsförderungswerkes besteht auf unserem Gelände kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.

 

Wenn Sie die Parkplätze des BFW Leipzig nutzen möchten, müssen Sie das betreffende Kraftfahrzeug am Empfang anmelden. Sie erhalten eine BFW-Parkkarte, die Sie vollständig sowie leserlich ausgefüllt und gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegen. Sie sind verpflichtet, Änderungen, wie z. B. Kfz-Kennzeichen oder Name, umgehend dem Empfang mitzuteilen.

 

 

Im BFW Leipzig stehen nur Parkplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Für Personen mit starker  Gehbehinderung (Merkzeichen „G“ oder „aG“) können personengebundene Parkplätze bereitgestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Empfang. 

 

Bitte parken Sie nur auf den ausgewiesenen Parkflächen. Bei unrechtmäßigem Parken, z. B. dem Zuparken anderer Fahrzeuge, Parken auf Geh- und Fluchtwegen, der unberechtigten Nutzung von  Behindertenparkplätzen oder fehlender Parkkarte, wird Ihnen die  Einfahrtsgenehmigung zum Parkdeck und die Parkberechtigung für den Zeitraum von 4 Wochen entzogen. Das Parken am Haupteingang, Haus 3, ist nur zum Zweck des Be- und Entladens und für max. 10 Minuten gestattet.

Post

Die Anschrift für Post lautet:

 

Name, Vorname
Bsp.: Zimmer A1 01
Berufsförderungswerk Leipzig
Georg-Schumann Straße 148
04159 Leipzig

Briefpost, extern

An Sie adressierte Briefpost wird am Empfang entgegengenommen und aufbewahrt. Der Empfang informiert Sie telefonisch über den Posteingang. Sollten Sie den Anruf nicht entgegennehmen können, so werden Sie zum Rückruf aufgefordert. Diese Aufforderung erkennen Sie am Leuchten der „Briefkastentaste“ am Telefon. 

Bitte gehen Sie dann weiter vor, wie es auf der im Zimmer ausliegenden Anleitung beschrieben ist.

Hauspost, intern

Hausinterne schriftliche Informationen werden Ihnen durch die Mitarbeiter des Housekeeping/Internatsdienst in das Zimmer gelegt.

Paketpost

Private Paketpost können wir leider nicht entgegennehmen. Falls Sie Pakete bestellen, so lassen Sie diese
an eine der folgenden Packstationen bzw. Paketshops liefern (Stand: Januar 2024):

 

1. Packstation 143, Georg- Schumann-Str. 105, 04155 Leipzig

 

2. Packstation 258, Olbrichtstraße, 04157 Leipzig

 

3. GLS Paketshop, Georg- Schumannstr. 135, 04155 Leipzig

 

4. Hermes Paketshop, Georg- Schumannstr. 110, 04155 Leipzig

 

 

Hinweis: Die Packstation 258 befindet sich an der S-Bahn-Haltestelle

Rauchen / Dampfen von E-Zigaretten

Es besteht in allen Räumen und Gebäudeteilen des BFW Leipzig absolutes Rauchverbot. Dies gilt in gleicher Weise für das Dampfen von E-Zigaretten.

 

 

Das Rauchen wie auch das Dampfen von E-Zigaretten sind auf dem Freigelände des Berufsförderungswerkes nur innerhalb der ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.

 

 

Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste in die dafür bereitgestellten Aschebehälter.

 

Verstöße gegen diese Regelung werden nicht toleriert und disziplinarisch geahndet.

 

 

Darüber hinaus hat diejenige Person, die gegen das vorgenannte Verbot verstößt, dem BFW Leipzig die aufgrund dessen zusätzlich anfallenden Kosten, z. B. für die Durchführung einer Sonderreinigung, sowie einer Pauschale für zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von 50,00€ brutto zu erstatten.

Service im Internat

Rund ums Wohnen sind für Sie folgende Serviceleistungen eingerichtet:

Reinigung Zimmer

Die Reinigung Ihres Zimmers erfolgt wöchentlich einmal. Am Tag der Reinigung werden durch die Reinigungskräfte der Fußboden, der Sessel und der Stuhl gesaugt. Des Weiteren wird auf allen  Ablageflächen, z. B. auch Schreibtisch, Schuhschrank, Fensterbrett und dem Heizkörper, Staub gewischt.

 
Bitte stellen Sie sicher, dass am Tag der Zimmerreinigung die Flächen entsprechend beräumt sind und für die Reinigungskräfte die erforderliche Bewegungsfreiheit gewährleistet ist.

 

 

Die in regelmäßigem Wochenrhythmus durchgeführte Zimmerreinigung dient u. a. auch dem Zweck der Werterhaltung. Sollte den Reinigungskräften die Reinigung eines Zimmers zum wiederholten Male aufgrund bestehender Unordnung und/oder wegen fehlender  Bewegungsfreiheit/zugestellter Ablageflächen nicht möglich sein, so wird die Zimmerreinigung in Form einer „Sonderreinigung“ für Sie kostenpflichtig durchgeführt.

 

 

Sollte Ihnen im Zimmer einmal ein Missgeschick passieren und eine Reinigung erforderlich sein, so können Sie sich beim Housekeeping/Internatsdienst einen Staubsauger und andere Reinigungsutensilien ausleihen.

Entsorgung Abfall, Verpackungsmaterialien

Zur Abfallentsorgung verwenden Sie bitte die in jedem Zimmer bereitgestellten Müllbehälter. 

Am Tag der Reinigung Ihres Zimmers werden diese entleert. Weiterhin besteht die Möglichkeit Müll (wie Flaschen etc.) in den Teeküchen und Kühlschrankräumen bereitstehende Abfallbehälter zu  entsorgen. Diese werden täglich geleert.

 

 

Für die Entsorgung von Flaschen und Papier nutzen Sie bitte die separaten Müllbehälter, die in den Kühlschrankräumen bereitstehen. Verpackungsmaterialien entsorgen Sie bitte persönlich im  Müllraum/Wirtschaftshof, der wochentags von 16:00 bis 17:00 Uhr geöffnet ist.

Wechsel Bettwäsche/Handtücher

Das BFW Leipzig stellt Ihnen Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Die Handtücher werden wöchentlich gewechselt. Der Tausch der Bettwäsche erfolgt im 3-Wochen-Rhythmus. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang an Ihrer Pinnwand. Für das Beziehen und Abziehen der Bettwäsche sind Sie verantwortlich. Sollten Sie aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage dazu sein, so wenden Sie sich bitte an den Medizinischen Dienst. Servicekräfte werden dann diese Tätigkeit für Sie übernehmen.

Reparaturen

Sollten in Ihrem Zimmer Reparaturen erforderlich sein, so füllen Sie bitte einen Servicezettel aus. Den Servicezettel erhalten Sie am Empfang. Legen Sie ihn dann bitte in das Postfach des Housekeepings.

Bitte teilen Sie dem Internatsdienst/ Empfang Probleme bei der Wärme- und Wasserversorgung umgehend mit.

 

Reparaturen überlassen Sie bitte unserem Fachpersonal. Eigenmächtig durchgeführte Reparaturen führen ggf. zu Regressansprüchen.

Tiere/Haustiere

Das Mitbringen und die Haltung von Tieren sind im BFW Leipzig nicht gestattet.

Verpflegung

Casino

Für die Dauer Ihrer Maßnahme erhalten Sie im Casino Verpflegung. Ein Verpflegungsanspruch besteht jedoch nur bei persönlicher Anwesenheit. Bei Betreten des Casinos zeigen Sie bitte Ihren  Teilnehmerausweis den Servicekräften unaufgefordert vor.

 

 

Es ist nicht gestattet, Speisen und Getränke sowie Geschirr mit aus dem Casino zu nehmen. Aufgrund hygienischer Vorschriften ist es ebenfalls untersagt Besteck, Geschirr oder Teile davon, sowie Trinkgefäße mit in das Casino zu bringen.

 

 

Ihre Teilnahme an der Essenversorgung an Wochenenden (Abendbrot/freitags bis Abendbrot/sonntags) melden Sie bitte bis spätestens donnerstags, 18:00 Uhr, am Empfang an.
Gleiches gilt für Feiertage, die in der Woche liegen und für die keine Heimfahrt angesetzt ist. Auch hier melden Sie bitte Ihre Essenteilnahme zwei Tage vorher bis spätestens 18:00 Uhr an.

 

 

Sollten Sie sich nach der Anmeldung kurzfristig entscheiden an einer Mahlzeit nicht teilzunehmen, so können Sie diese zur vorangehenden Mahlzeit bei den Mitarbeitern der Küche stornieren.

 

Wenn Sie Ihre Essenteilnahme an Wochenenden/Feiertagen nicht angemeldet haben, besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zusätzlich Verpflegung benötigen oder im Krankheitsfall Ihre Verpflegung auf dem Zimmer einnehmen müssen, beantragen Sie dies beim Medizinischen Dienst.

 

 

Für Personen mit Gehbehinderung stehen im Casino Tablettwagen als Hilfsmittel zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Servicekräfte.

Teeküchen/Vollküchen

Für die Zubereitung von Speisen und Getränken haben wir auf jeder Etage Teeküchen eingerichtet, die Sie auf Ihrer Etage mit Ihrem Transponder öffnen können. In diesen Küchen ist die Benutzung von Heißwasserbereitern und Kaffeemaschinen gestattet.

 

 

Zwei voll ausgestattete Küchen befinden sich auf der ersten Etage, Finger A, und auf der dritten Etage, Finger B. An den Türen dieser beiden Küchen schließen Ihre Transponder nicht. Die Transponder für die Vollküchen erhalten Sie beim Internatsdienst.

Kühlfächer

Aus hygienischen Gründen ist die Aufbewahrung verderblicher Lebensmittel im Zimmer nicht erlaubt. 

Dafür stehen in den Wohnbereichen verschließbare Kühlfächer in Gemeinschaftskühlschränken zur Verfügung. Die Kühlschränke befinden sich in den Räumen neben den Küchen. Bei längerer Unterbrechung des Aufenthaltes im Internat sind die Kühlfächer zu räumen.

Werbung/Warenvertrieb

Im BFW Leipzig ist jede politische, religiöse oder kommerzielle Werbung verboten.
Gleiches gilt für den privaten Vertrieb von Waren und Dienstleistungen.

Eine aktuelle Ausgabe der Hausordnung des BFW Leipzig steht allen Teilnehmenden in der hauseigenen
Lernplattform „Moodle“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. 


Mit Ihrer Unterschrift beim Check-in  erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung und die Folgen etwaiger Zuwiderhandlungen an.

Anlage: Richtig Heizen und Lüften - Wohlfühlen und Energie sparen!

Richtiges Heizen und Lüften schafft ein gesundes und angenehmes Raumklima und spart zu dem noch Energie.

 

Durch die moderne Bauweise des Internatsgebäudes mit gut abgedichteten Fenstern und Türen sind die
Internatszimmer fast hermetisch abgeschlossen. Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Hinweise zum
Heizen und Lüften Ihres Internats- oder Gästezimmers, um negative Nebenfolgen, wie z. B. allergiefördernde Schimmelpilzbildung, Kopfschmerzen, Hautreizungen und Energieverschwendung zu vermeiden:

 

Die Wärmeversorgung des BFW Leipzig erfolgt mit Fernwärme der Stadt Leipzig.
Die Vorlauftemperatur der Heizkreise wird in Abhängigkeit der Außentemperatur geregelt, welche über installierte Temperaturfühler erfasst und über die Gebäudeleittechnik ausgewertet wird. Je geringer die Außentemperatur ist, umso höher ist die Temperatur des Heizmediums und umgekehrt. Hierdurch wird die gemäß Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebene Raumtemperatur gewährleistet.

 

Bei Auffälligkeiten am Heizkörper Ihre Internats- oder Gästezimmers, z. B. bei Strömungsgeräuschen, bei Tropfenbildung oder der nicht ganzflächigen Erwärmung der Heizkörperoberfläche informieren Sie bitte die Mitarbeiter des Internatsdienstes oder Empfangs.

 

Sorgen Sie durch regelmäßiges Lüften in der kalten Jahreszeit für ausreichend Frischluft in den Räumen.
Lüften beseitigt Sauerstoffmangel sowie Kohlendioxidüberschuss und stärkt somit die Abwehrkräfte, es senkt zu hohe Luftfeuchtigkeit, die z. B. durch das Atmen entsteht.

 

Dauerlüften schadet hingegen Ihrer Gesundheit und kostet nur unnötig Energie. Durch ständige Kippstellung der Fenster kühlen die Wände stark aus, so dass sich an ihnen die Luftfeuchtigkeit absetzt,
der ideale Nährboden für gesundheitsgefährdende Schimmelpilze.

 

Stoßlüften ist besser als Dauerlüften. Öffnen Sie das Fenster mehrmals täglich für drei Minuten weit auf.
Die eingeströmte Frischluft wird nach dem Schließen des Fensters schnell erwärmt, Wände und Mobiliar kühlen nicht aus. Warme frische Luft kann mehr Wasserdampf aufnehmen als kalte verbrauchte Luft und so das  Internatszimmer trocken halten.

 

Stellen Sie beim Lüften das Thermostatventil am Heizkörper auf „Frostschutz“. Sie sparen dadurch
Energie. Nach dem Lüften und der Bedienung des Thermostatventils wird die Heizung recht schnell wieder warm.

 

Überheizen Sie die Räume nicht, sondern passen Sie die Raumtemperatur der Raumnutzung an, z. B. während der Zeit des Unterrichtes oder des Nachts. Jedes Grad Raumtemperatur mehr bedeutet etwa sechs Prozent mehr Heizenergie!

 

Damit die Heizflächen möglichst viel Wärme über die Wärmestrahlung und die zirkulierende Warmluft in den Raum abgeben können, dürfen die Heizkörper nicht durch Möbel oder Textilien verdeckt werden.

 

Wenn Sie diese Tipps beherzigen, können Sie mit geringem Aufwand für sich ein gesundes Raumklima schaffen und hierbei noch Heizkosten senken helfen.

Hausordnung Stand:  29.05.2024

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