Brandschutzordnung

Teil A - Verhalten im Brandfall

Flucht- und Rettungswege

  • In allen Gebäuden sind Flucht- und Rettungspläne angebracht. Hier sind auch die Standorte
    der Feuerlöscher, Wandhydranten und des Sammelplatzes ersichtlich.
  • Flucht- und Rettungswege müssen immer freigehalten werden. Dies gilt auch für die Flucht- und Rettungswege auf dem Parkdeck.
  • Alle Ausgänge in den Fluchtwegen lassen sich durch Herunterdrücken des Panikschlosses
    öffnen

Ruhe bewahren, nicht in Hektik verfallen

Feuermelder betätigen (Scheibe einschlagen, Knopf drücken)

Brand melden – Tel. 0-112

  • wo brennt es,
  • was brennt,
  • sind Menschen in Gefahr

Löschversuche unternehmen

  • Bekämpfen sie einen entstandenen Brand nur, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
  • Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung auf dem Feuerlöscher.
  • Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung

Türen und Fenster schließen

  • Schließen Sie Fenster und Türen, um Sauerstoffzufuhr und Rauchausbreitung zu vermeiden.
  • Schalten Sie elektrische Geräte aus.

In Sicherheit bringen, Evakuierung Internat

  • Bewahren Sie Ruhe. In der Regel verbleibt Ihnen die Zeit, um sich geeignete Kleidung
    anzuziehen.
  • Verlassen Sie dann das Gebäude auf schnellstem Wege und folgen Sie den gekennzeichneten
    Fluchtwegen.
  • Keinesfalls Aufzüge benutzen!
  • Nehmen Sie kein Gepäck mit.
  • Vermeiden Sie unnötige Ansammlungen auf Treppen und in den Gängen und vor dem
    Eingangsbereich.
  • Beim Verlassen ist Verletzten und behinderten Menschen zu helfen.
  • Gehen Sie bei starker Rauchentwicklung in gebückter Haltung und halten Sie sich nasse
    Tücher vor Mund und Nase.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr und des BFW Personals.
  • Suchen Sie folgenden Sammelplatz auf: Sitzgruppe vor dem Haus
  • Verbleiben Sie bis zur Aufhebung des Alarmzustandes auf dem Sammelplatz.
  • Wenn der Fluchtweg aus dem Gebäude versperrt ist, halten Sie die Zimmertür
    verschlossen und machen sich am Fenster bemerkbar. Ihre Zimmertür ist feuerhemmend.

Für Teilnehmer mit Geh- und Hörbehinderungen gilt folgende Regelung:

  • Durch die Medizin sind diese Teilnehmer auf einer Rettungsliste gesondert, grau
    unterlegt hervorzuheben, die im Evakuierungsfall nicht selbstständig das Haus über die
    Treppe verlassen können.
  • Die Teilnehmer, die nicht selbstständig das Haus verlassen können, sind darüber zu
    informieren, dass sie bei einer Alarmierung im Zimmer verbleiben.
  • Bei einem Alarm müssen diese Teilnehmer vom Empfang unverzüglich angerufen und
    darauf hingewiesen werden, dass sich die Feuerwehr nach Eintreffen um sie kümmern
    wird.
  • Bei Nichterreichen eines Teilnehmers sind die Anrufversuche bis zum Eintreffen der
    Feuerwehr fortzusetzen.
  • Für den Fall, dass o. g. Teilnehmer durch Mitbewohner evakuiert werden, müssen diese
    sich unverzüglich am Empfang melden und warten gegenüber beim Eingang zur Aula auf
    Anweisungen der Feuerwehr.
  • Der Kontakt mit den o. g. Teilnehmern bzw. das Nichterreichen ist auf der Rettungsliste
    zu vermerken.
  • Diese Liste ist nach Eintreffen der Feuerwehr dem Einsatzleiter zu überreichen.

Feuerwehr/Rettungskräfte nicht behindern

  • Halten Sie die Rettungswege frei

Alarmsignal

Das Ertönen des Alarmsignals (Dauerton) gilt als Aufforderung das Gebäude zu verlassen. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist den Anweisungen der Rettungskräfte Folge zu leisten. Der Feueralarm wird ausschließlich durch die Feuerwehr/Rettungskräfte aufgehoben. Erst dann darf das Gebäude wieder betreten werden.

Melde– und Löscheinrichtungen

Die Gebäude des BFW Leipzig sind mit Alarm- und Meldeanlagen (Hand-, Rauch- und Wärmemelder) ausgestattet, die an eine zentrale Brandmeldeanlage (BMZ) angeschlossen sind.

 

Alle Zimmer im Internatsbereich sind zusätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet. Diese sind nicht an die BMZ angeschlossen. Sie dürfen von Ihnen keinesfalls außer Betrieb genommen werden. Bei auftretenden Problemen, z. B. Piepton, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Internatsdienstes/Empfangs.

Teil B - Brandverhütung

Verhalten Sie sich so, dass Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

 

Rauchen, Umgang mit offenem Licht

In allen Gebäuden des BFW Leipzig gilt ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Balkone und das Parkdeck und gilt für alle Tabakprodukte und E-Zigaretten.

 

Auf dem Freigelände ist das Rauchen und das Dampfen nur an den hierfür ausgewiesenen Plätzen gestattet.

 

Für das Entsorgen von Zigarettenresten, Asche und Streichhölzern nutzen Sie bitte ausschließlich die bereitgestellten Aschebehälter. Entsorgen Sie bitte darin keinen anderen Müll.

 

Brennbare Flüssigkeiten

 

Die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten in Unterrichtsräumen, Büros und Internatszimmern ist grundsätzlich verboten.

 

Elektrische Geräte

 

Elektrische Geräte müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Schäden, die durch defekte Geräte entstehen, sind durch den Nutzer zu tragen.

 

Die Nutzung von wärme- und kälteerzeugenden elektrischen Geräten, w. z. B. Heißwasserbereiter, Kaffeemaschinen, Tauchsiedern, Bügeleisen, Heizstrahlern, Klimaanlagen, in den Internatszimmern ist verboten. Für die Zubereitung von Speisen und Getränken sind ausschließlich die Küchen im Internatsbereich zu nutzen. Auch die Küchen sind mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Bitte beaufsichtigen Sie den Koch- bzw. Backvorgang, um das Anbrennen und damit starke Rauchentwicklung in der Küche zu vermeiden.

 

Beim Verlassen der Internatszimmer unterbrechen Sie bitte immer die Stromversorgung über dem Hauptschalter am Eingangsbereich. Achten Sie bitte darauf, dass elektrische Geräte ausgeschaltet sind.

 

Brandschutzeinrichtungen

 

Der Zugang zu den Feuerlöschgeräten und Hydranten muss immer freigehalten werden. Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschgeräten ist verboten.

 

Das Verkeilen oder Verbauen von Brandschutztüren bzw. Rauchabschlusstüren ist verboten.

 

Brandschutztüren sind im Brandfall geschlossen zu halten.

 

Fluchttüren dürfen ebenfalls nicht verbaut, verstellt werden. Sie sind nur im Notfall, bei Feueralarm, zu öffnen.

 

Brandschutzbeauftragter BFW Leipzig

 

Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit im BFW Leipzig: Herr Reime Tel. 0176-38383950

 

Für Rückfragen und Hinweise zur vorliegenden Brandschutzordnung steht Ihnen der Brandschutzbeauftragte des BFW Leipzig, Herr Reime, gern zur Verfügung.

 

Es geht um unser aller Sicherheit!

Sollten Ihnen Mängel oder Defekte an der Brandschutzausstattung auffallen, so können Sie diese auch jedem Mitarbeiter des BFW Leipzig melden.

Stand: 07.05.2021

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