Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik (m/w/d)

Berufsbild

Qualitätsfachleute prüfen, ob ein Werkstück oder Produkt nach den Vorgaben für die Produktion und den gültigen Qualitätsstandards hergestellt wurde. Im Vordergrund steht dabei die Qualitätssicherung und deren Dokumentation sowie das rechtzeitige Erkennen von Normabweichungen. Damit soll eine fehlerfreie Produktion gesichert werden.

 

Das Tätigkeitsspektrum in diesem Beruf ist breit angelegt und umfasst neben der Qualitätsprüfung auch die Mitwirkung bei Audits sowie die Reklamationsbearbeitung.

Einsatzmöglichkeiten

Einsatz am Arbeitsmarkt finden Qualitätsfachleute Fertigungsprüftechnik in Unternehmen und Einrichtungen zur Entwicklung, Herstellung und Verarbeitung metallischer oder nichtmetallischer Erzeugnisse. Dazu zählen Betriebe der industriellen Fertigung im Maschinen- und Anlagenbau, der Fahrzeugindustrie (Eisenbahn- und Kraftfahrzeugbau) sowie der Kfz-Zulieferindustrie.

Das sagen unsere Teilnehmenden

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Einblick in die Umschulung und Ausbildungsräume im BFW Leipzig

Inhalte der Umschulung

Alle Inhalte entsprechen dem gültigen Rahmenlehrplan für den Umschulungsberuf geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik. Weitere Informationen dazu sind unter https://berufenet.arbeitsagentur.de einsehbar.

Die Umschulung erfolgt individualisiert in modularer Form. Neben der Vermittlung fachtheoretischer Inhalte durch qualifizierte Ausbilder erfolgen bei der fachpraktischen Qualifizierung betriebliche Lernphasen zur Vertiefung der Inhalte und zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses. 

Zugangsvorraussetzungen

  • für Nicht-Muttersprachler ist das Sprachzertifikat B2 in Deutsch erforderlich
  • Facharbeiterabschluss in einem anerkannten Beruf (egal welcher) oder eine mindestens 3-jährige Berufspraxis, die durch Arbeitszeugnisse nachzuweisen ist
  • Aufnahme unter Vorbehalt ist möglich (Einzelfallprüfung durch das BFW Leipzig), wenn nur ein Hochschulabschluss oder ein Hochschulabschluss und eine Berufspraxis mit Bezug zur Qualitätssicherung, Qualitätsprüfung bzw. Qualitätsmanagement vorliegen
  • zur Abklärung der beruflichen Eignung empfehlen wir im Vorfeld ein Reha-Assessment (Berufsfindung/Arbeitserprobung) 

Reha-Assessment (Berufsfindung/ Arbeitserprobung)

Um den Beruf erlernen und erfolgreich ausüben zu können, wird Folgendes in einer Berufsfindung/Arbeitserprobung abgeklärt:

  • Kenntnisstand des Realschulabschlusses
  • gutes technisches Verständnis 
  • Abstraktionsvermögen und ausgeprägte Lernbereitschaft
  • Interesse für moderne, computergesteuerte Messtechnik
  • Genauigkeit und Sorgfalt
  • Kommunikationsfähigkeit

Dauer, Abschluss

  • 24 Monate, Vollzeitausbildung
  • Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Maßnahmezeiten

  • Montag bis Donnerstag: 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • Freitag: 07:45 Uhr bis 12:00 Uhr

Einstieg in den Beruf

Im BFW Leipzig ist die Umschulung arbeitsmarktorientiert ausgerichtet und bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist die dauerhafte Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Der Rehabilitationsprozess wird durch einen Personalberater begleitet und gesteuert. Während der Qualifizierung werden die Teilnehmer bei der Suche und dem Aufbau von Kontakten zu potentiellen Arbeitgebern unterstützt.


Dem Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung entspricht das BFW Leipzig durch seine bedarfsgerechte pädagogische, medizinische, psychologische und soziale sowie vermittlungsfördernde Unterstützung 

Alle aufgeführten Inhalte gelten für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde jeweils eine geschlechtsspezifische Bezeichnung gewählt.

Beratung

Corinna Schulze

Unternehmensentwicklung

Steffen Gonsior

Marketing

Nächster Starttermin

21. Januar 2025

Infomaterial

Download des Berufsbildes

Einblick in den Beruf

Nützliche Links

Hinweise

Bildungsgutschein

Dieses Angebot ist für Bildungsgutschein zertifiziert. Interessenten melden sich bitte für ein Vorgespräch unter Tel. 0341. 91 75 – 306.

CERTQUA zertifiziert

Das Berufsförderungswerk Leipzig gemeinnützige GmbH verfügt über die bundesweite Anerkennung als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zudem wird den Forderungen laut AZAV sowie nach „DIN EN ISO 9001:2015“ entsprochen.

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