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Antragstellung berufliche Reha
Mit beruflicher Reha in Arbeit
Die berufliche Rehabilitation unterstützt Sie bei der Rückkehr ins Arbeitsleben nach einem Unfall oder einer dauerhaften Erkrankung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA).
Sie können dazu bei einem Reha-Träger (Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter) einen Antrag auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Der Reha-Träger kann die erforderlichen Leistungen finanzieren. Nach Bewilligung Ihres Antrages wird gemeinsam mit Ihnen entschieden, welche konkrete Leistung der beruflichen Rehabilitation für Sie passend ist.
Wer Ihre Rehabilitationsträger ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ob Sie wegen einer Berufskrankheit schon in ärztlicher Behandlung waren.